BEWERBUNGSSCHLUSS: 13. Oktober 2023

Kulturelle Bildung kann dann am besten gelingen, wenn Angebote und Strukturen vor Ort nachhaltig und dauerhaft eingerichtet und vorgehalten werden. In vielen Kommunen und Kreisen bemühen sich Akteur:innen seit Jahren um eine möglichst gute Vernetzung, um Synergien ausnutzen zu können; vielerorts wurden und werden kommunale Bildungsnetzwerke geknüpft. Die öffentlichen Musikschulen nehmen in diesem Kontext u.a. aufgrund ihrer zahlreichen Kooperationen mit Schulen und anderen kommunalen Einrichtungen schon lange eine sehr zentrale Position ein.

Die Landesregierung NRW fördert Initiativen dieser Art mit der Auszeichnung „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“. Wesentliche Kriterien für diese Auszeichnung sind u.a. die Vernetzung der beteiligten Akteur:innen unabhängig von ihrer Verfasstheit und die Sichtbarmachung der geschaffenen Strukturen und Angebote.

 

Städte, Gemeinden und kommunale Verbünde, die bereits drei Mal erfolgreich am Wettbewerb kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung teilgenommen haben, können sich bereits im Folgejahr für eine auf bis zu drei Jahre angelegte Konzeptförderung „Kommunale Gesamtkonzepte“ bewerben. Einzureichen ist eine (kurze) Zusammenfassung der bisher umgesetzten Maßnahmen und eine Skizze des geplanten weiteren Vorgehens. Im Erfolgsfall ist eine auf maximal 3 Jahre angelegte Unterstützung in Höhe von 20.000 Euro p.a. vorgesehen.

 

Der gesetzliche Anspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 motiviert nun sogar noch zu einer neuen Auszeichnung:
Die Landesregierung unterstützt mit einer Sonderzulage in Höhe von 10.000 Euro p. a. den Aufbau von Strukturen auf kommunaler Ebene und fördert Städte, Gemeinden und kommunale Verbünde, die planvoll an der Integration kultureller Bildung in den Ganztag arbeiten. Interessierte Kommunen müssen für die „Sonderzulage Ganztag“ im Rahmen der Bewerbung für die „Konzeptförderung“ ein 5-10 Seiten umfassendes Ideenkonzept einreichen.

 

Mögliche Aspekte, die in diesem Konzeptpapier dargestellt werden könnten, sind z.B.:

  • die Schilderung der jeweiligen Schritte, die eine systematische Integration der kulturellen Bildung im Ganztag und ein abgestimmtes Vorgehen von Politik und Verwaltung erkennen lassen,
  • der hierfür notwendige Aufbau verbindlicher Kooperations- und Kommunikationsstrukturen auf kommunaler Ebene
  • sowie damit einhergehend die systematische Einbindung der vorhandenen Kultur-, Bildungs- und Kinder-/ Jugendeinrichtungen für kulturelle Bildungsangebote im Ganztag über
  • die Bildung einer Steuerungsgruppe „Ganztag“ (oder die Erweiterung bestehender Steuerungsgruppen bzw. Zirkel), in der alle Beteiligten – Ämter, Schulleitungen, OGS-Träger, Kultur- und Jugendeinrichtungen usw. – ihre Angebote, Strukturen und Orte sichtbar machen und nachhaltig und gemeinsam am Gelingen arbeiten können.

 

Im Sinne einer möglichst partizipativen und gut strukturierten Gestaltung des Ganztags sowie einer nachhaltigen Implementierung kultureller Bildung empfehlen wir unseren Musikschulen insbesondere die Bewerbung für die neue Sonderzulage!

 

 

Zu den detaillierten Ausschreibungen:

https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/ausschreibung_kommunale_gesamtkonzepte_2023.pdf

https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/ausschreibung_konzeptfoerderung_2023.pdf

 

Bewerbungsschluss: 13. Oktober 2023.

Die Bewerbungsunterlagen sind digital zu richten an: kulturelle-bildung@mkw.nrw.de

Eine Parallel-/Doppelbewerbung an der Ausschreibung „Kommunale Gesamtkonzepte“ ist nicht möglich.