Fördermöglichkeiten

Musikschulen können für ihre Projekte und Aktivitäten Fördermittel beantragen. Hier finden Sie eine Auflistung mit den aktuellen Förderprogrammen, den Fristen und Ansprechpartnern.

Landesförderung 2024: Profilbildende Musikschulaktivitäten

Auch im Jahr 2024 fördert das Land Nordrhein-Westfalen wieder profil- und strukturbildende Musikschulaktivitäten.

Alle Vorhaben Ihrer Musikschulen, die in 2024 beginnen und dem Profil Ihrer Einrichtung dienen, können beantragt werden.

Für das Jahr 2024 sind folgende Förderschwerpunkte festgelegt:

  • Förderung musikalischer und musikpädagogischer Talente an der Musikschule und in
    Kooperation mit Partnerinnen und Partnern,
  • Gestaltung der Übergänge zwischen Kita und JeKits sowie zwischen JeKits und weiterführenden
    Schulen oder
  • musikalische und musikpädagogische Projekte zum Themenbereich Nachhaltigkeit,
    Klimaschutz und Diversität.
  • Verstetigung digitaler oder digital unterstützter Angebote im musikpädagogischen
    Kontext

Darüber hinaus sind alle besonderen Maßnahmen ohne thematische Einschränkung
für einen Antrag zugelassen, die geeignet sind, das Profil der Musikschulen vor dem
Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels zu sichern und zu schärfen. Die profilbildende
Wirkung muss im Antrag für die jeweilige Musikschule beschrieben werden.

Für die Projekte gilt eine Mindestfördersumme von 5.000 € bei kommunalen Musikschulen
und 2.000 € bei Musikschulen mit eigener Rechtspersönlichkeit (e.V. / gGmbH).
Die maximale Landesförderung beträgt in der Regel pro Kalenderjahr 20.000 Euro.

Die offizielle Ausschreibung des Landes NRW mit allen weiteren Informationen finden Sie hier.
Antragsfrist für das Jahr 2024 ist der 20. November 2024.

Projektförderung im Sparda-Musiknetzwerk

Die Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank West unterstützt laufend Projekte von öffentlichen Musikschulen, die der Zukunftsorientierung musikalischer Bildungsarbeit dienen. Jede kreative Projektidee kann eingereicht werden. Die Stiftung will mit ihrem Förderkonzept die Zukunftsfähigkeit der Musikschulen stärken. Auf unbürokratische Weise und mit geringem administrativen Aufwand werden Fördermittel zur Verfügung gestellt, damit kreative Ideen umgesetzt und die dringenden Zukunftsaufgaben angegangen werden können.
Die Fördersumme beträgt insgesamt maximal 40.000 Euro jährlich, wobei pro Projekt eine Höchstfördersumme von 5.000 Euro gilt.

Bewerbungen können viermal im Jahr eingereicht werden.

Bewerbungsfristen für die Projektförderung im Allgemeinen:
15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember.

Bewerbungen und Anträge bitte an:
Landesverband der Musikschulen in NRW
Börnestraße 10
40211 Düsseldorf
Tel: 0211.25 10 09
Fax: 0211.25 10 08
kontakt@lvdm-nrw.de

Zur Website des Sparda-Musiknetzwerks

Projekte mit Geflüchteten - Heimat: Musik

Der Landesverband der Musikschulen in NRW fördert seit Herbst 2016, finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW, Projekte und Angebote für Geflüchtete an Musikschulen, sogenannte „Mini-Projekte“. Alle Infos zur gesamten Initiative finden Sie unter www.heimat-musik.de

Alle Formulare und Fristen zur Förderung von Miniprojekten:
https://heimat-musik.de/foerderung/

Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung (VdM)

Mit „MusikLeben 2“ verfolgt der Verband deutscher Musikschulen (VdM) das Ziel, dass sich lokale Bündnisse für Bildung konstituieren und zielgruppenorientierte musikalische Bildungsmaßnahmen vor Ort durchführen. Die Maßnahmen sollen bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren unterstützen, ihre Stärken zu entwickeln, sodass sie eine größere Eigenständigkeit, mehr Teamfähigkeit und insgesamt bessere Bildungschancen erlangen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VdM-Projektbüros „Bündnisse für Bildung“ beraten Sie gerne zu den Details der Antragstellung.

Das Konzept, Merkblätter, alle aktuellen Infos und FAQs zum gesamten Programm unter:
www.vdm-musikleben.de

Kontakt:
Verband deutscher Musikschulen e.V.
Projektbüro „Bündnisse für Bildung“
Tel. 0228. 95 70 6-91
buendnisse@musikschulen.de
www.vdm-musikleben.de
www.musikschulen.de

Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Landesverband der Musikschulen in NRW
Börnestraße 10
40211 Düsseldorf
Tel. 0211.25 10 09
Fax: 0211.25 10 08
kontakt@lvdm-nrw.de

Fördermöglichkeiten für Angebote mit Geflüchteten finden Sie auf der Projektseite.

Aktuelle Antragsfristen

 

  • Profilbildenden Musikschulaktivitäten:
    Antragsfrist für das Jahr 2024 ist der 20. November 2024
     

    Die Online-Beratungen der LVdM NRW-Geschäftsstelle finden zu folgenden Terminen statt:
    Donnerstag, 2. November / Freitag, 3. November / Montag, 6. November / Dienstag, 7. November.
    Jeweils von 10 bis 11 Uhr, unter dem Zoom-Link
    https://us02web.zoom.us/j/85939110630?pwd=VGoxVmZhSWhQMlhlSStxaFFXUkFQUT09
    Eine Anmeldung ist nicht erforderlich!