Was sind Musikschulen?

  • Musikschulen sind öffentliche gemeinnützige Einrichtungen der Musikalischen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie erfüllen einen öffentlichen Bildungsauftrag.
  • Den Aufbau und die Struktur einer öffentlichen Musikschule beschreiben die Papiere der Kommunalen Spitzenverbände (Leitlinien und Hinweise der kommunalen Spitzenverbände) und der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (Gutachten der KGSt 2012: Zusammenfassung). Sie sind die Grundlage für die Arbeit einer öffentlichen Musikschule.
  • Musikschulen sind im Rahmen der kommunalen Bildungslandschaft vernetzt mit Schulen, Laienmusikvereinen, der Offenen Jugendarbeit, Volkshochschulen und Kirche.
    Siehe auch: „Kulturpolitik als Stadtpolitik. Ein Positionspapier des Deutschen Städtetages“ (2015).
  • Für Musikschulen im Verband der Musikschulen (VdM) gelten verbindliche Rahmenlehrpläne und ein Strukturplan, der das Konzept und den Aufbau einer öffentlichen Musikschule beschreibt.
  • Der VdM und seine Musikschulen vertreten die Leitidee einer inklusiven Gesellschaft, wie sie seit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung von 2009 umzusetzen ist. 2014 wurde dazu die Potsdamer Erklärung mit dem Titel „Musikschule im Wandel – Inklusion als Chance“ verabschiedet.
  • Im 2016 verabschiedeten Grundsatzprogramm bekennen sich die öffentlichen Musikschulen im VdM zum Recht auf qualifizierte Teilhabe aller Menschen an musikalisch-kultureller Bildung und zur Notwendigkeit der Entwicklung hin zu einer inklusiven Gesellschaft in Deutschland. „Musikalische Bildung in Deutschland. Ermöglichen – Gewährleisten – Sichern“ heißt das Grundsatzprogramm, das der Verband deutscher Musikschulen (VdM) auf seiner Hauptarbeitstagung am 22./23. April 2016 in Oldenburg verabschiedet hat.
  • Um qualitätssichernden Rahmenbedingungen der kommunalen Musikschularbeit zu gewährleisten, braucht es sozialversicherungspflichtige Festanstellungen der weisungsgebundenen Musikschullehrkräfte: „Für Musikschulen, die das Ziel einer Vollausstattung mit angestellten Lehrkräften noch nicht erreicht haben, empfiehlt der VdM im Sinne eines „bedarfsgerechten“ Verhältnisses von angestelltem Personal zu Honorarkräften eine stufenweise, in Tempo und Grad an den jeweiligen Rahmenbedingungen orientierte Erhöhung des durch angestellte Lehrkräfte erteilten Unterrichts.“ („Stuttgarter Appell“ des VdM vom Mai 2017)
  • Im Positionspapier „Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung – Fachkräftemangel entgegentreten!“ (Oktober 2020) hält der VdM fest: „Zur Qualitätsentwicklung von Musikschule gehört untrennbar die Investition in Personalentwicklung und Qualifizierung. Um das Berufsbild der Musikschullehrkraft so attraktiv zu halten, dass dem erkennbaren und spürbaren Nachwuchsmangel entgegengewirkt werden kann, ist eine angemessene Vergütung erforderlich, die der Qualifikation der Lehrkräfte und der komplexen Aufgabenstellung ihres Berufsfeldes entspricht.“ Dazu gehöre die Erhöhung der Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Musikschullehrkräfte und einer zeitgemäßen attraktiven tarifliche Eingruppierung
  • „Musikschulen gegen Corona-Folgen sichern – Strukturen und Zukunftsfähigkeit stärken!“ ist der Tenor der Koblenzer Erklärung (Oktober 2020). Darin fordert der VdM von Bund und Ländern, in einem weiteren Digitalpakt die Musikschulen als öffentliche Bildungseinrichtungen durch angemessene Investitionsförderung in die digitale Infrastruktur ebenso zu unterstützen, wie die  allgemeinbildenden Schulen im bisherigen Digitalpakt.
  • Digitalisierungsstrategie des VdM 2021 „Musikschulen dürfen digital nicht abgehängt werden – Musikalische Kinder- und Jugendbildung in Gefahr! Transformationsprozesse in der musikalischen Bildung unterstützen – Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Musikschulen digitale Teilhabe gewährleisten!“
  • Regensburger Erklärung 2022: „’Es ist an der Zeit!‘ Verantwortung für die Zukunft öffentlicher Musikschulen übernehmen – Vergütungen zeitgemäß anpassen!“, verabschiedet von der Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen am 13. Mai 2022 in Regensburg.
  • Die Bundesversammlung des VdM verabschiedete 2023 die Kasseler Erklärung mit dem Tenor „Bedrohlichem Mangel an Fachkräften entgegenwirken! Berufsbild und Beschäftigungsverhältnisse von Lehrkräften an Musikschulen verbessern!“.

Kontakt

Landesverband der Musikschulen in NRW
Börnestraße 10
40211 Düsseldorf
Tel. 0211.25 10 09
kontakt@lvdm-nrw.de

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