Fördermöglichkeiten

Musikschulen können für ihre Projekte und Aktivitäten Fördermittel beantragen. Hier finden Sie eine Auflistung mit den aktuellen Förderprogrammen, den Fristen und Ansprechpartnern.

Landesförderung 2025: Profilbildende Musikschulaktivitäten

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert erneut profil- und strukturbildende Musikschulaktivitäten. Der Turnus der Ausschreibung wurde geändert, um insbesondere Projekte zu ermöglichen, die innerhalb eines Musikschuljahres statt Haushaltsjahres durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge online über kultur.web bei der jeweiligen Bezirksregierung eingereicht werden müssen.
Antragsfrist ist der 31. März 2025.  

Alle Vorhaben Ihrer Musikschulen, die im Jahr 2025 beginnen und dem Profil Ihrer Einrichtung dienen, können beantragt werden.

Die Förderschwerpunkte für Bewerbungen im Jahr 2025 sind vor allem Vorhaben mit folgenden Zielen:

  • Förderung musikalischer und musikpädagogischer Talente an der Musikschule und in Kooperation mit Partnerinnen und Partnern (Fachkräftemangel),
  • Gestaltung der Übergänge zwischen Kita und JeKits sowie zwischen JeKits und weiterführenden Schulen,
  • musikalische und musikpädagogische Projekte zu den Themenbereichen Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Diversität und Demokratieförderung, oder
  • Verstetigung digitaler oder digital unterstützter Angebote im musikpädagogischen Kontext.

Darüber hinaus sind alle besonderen Maßnahmen ohne thematische Einschränkung für einen Antrag zugelassen, die geeignet sind, das Profil der öffentlichen Musikschulen vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels zu sichern und zu schärfen. Die profilbildende Wirkung muss im Antrag für die jeweilige Musikschule beschrieben werden.

Für die Projekte gilt eine Mindestfördersumme von 5.000,- € bei kommunalen Musikschulen und 2.000,- € bei Musikschulen mit eigener Rechtspersönlichkeit (z. B. e.V. oder gGmbH).

Die offizielle Ausschreibung des Landes NRW mit allen weiteren Informationen finden Sie hier, zusätzliche Informationen erhalten Sie über die Fördergrundsätze.

Bei inhaltlichen Fragen, die den Themenschwerpunkten der Musikschuloffensive zuzuordnen sind, wenden Sie sich gern auch an die Referent:innen in der Geschäftsstelle. Die Kontaktdaten finden Sie hier auf unserer Website unter https://lvdm-nrw.de/verband/geschaeftsstelle/.

 

Projektförderung im Sparda-Musiknetzwerk

Die Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank West unterstützt laufend Projekte von öffentlichen Musikschulen, die der Zukunftsorientierung musikalischer Bildungsarbeit dienen. Jede kreative Projektidee kann eingereicht werden. Die Stiftung will mit ihrem Förderkonzept die Zukunftsfähigkeit der Musikschulen stärken. Auf unbürokratische Weise und mit geringem administrativen Aufwand werden Fördermittel zur Verfügung gestellt, damit kreative Ideen umgesetzt und die dringenden Zukunftsaufgaben angegangen werden können.
Die Fördersumme beträgt insgesamt maximal 40.000 Euro jährlich, wobei pro Projekt eine Höchstfördersumme von 5.000 Euro gilt.

Bewerbungen können viermal im Jahr eingereicht werden.

Bewerbungsfristen für die Projektförderung im Allgemeinen:
15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember.

Bewerbungen und Anträge bitte an:
Landesverband der Musikschulen in NRW
Börnestraße 10
40211 Düsseldorf
Tel: 0211.25 10 09
Fax: 0211.25 10 08
kontakt@lvdm-nrw.de

Zur Website des Sparda-Musiknetzwerks

Projekte für mehr kulturelle Vielfalt – Heimat: Musik

Der Landesverband der Musikschulen in NRW fördert seit Herbst 2016, finanziert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW, Projekte und Angebote zur Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt an öffentlichen Musikschulen in NRW.

Alle Infos zur gesamten Initiative finden Sie unter www.heimat-musik.de

Alle Formulare und Fristen zur Förderung von Projekten: https://heimat-musik.de/foerderung/

 

Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung (VdM)

Mit „MusikLeben 2“ verfolgt der Verband deutscher Musikschulen (VdM) das Ziel, dass sich lokale Bündnisse für Bildung konstituieren und zielgruppenorientierte musikalische Bildungsmaßnahmen vor Ort durchführen. Die Maßnahmen sollen bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren unterstützen, ihre Stärken zu entwickeln, sodass sie eine größere Eigenständigkeit, mehr Teamfähigkeit und insgesamt bessere Bildungschancen erlangen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VdM-Projektbüros „Bündnisse für Bildung“ beraten Sie gerne zu den Details der Antragstellung.

Das Konzept, Merkblätter, alle aktuellen Infos und FAQs zum gesamten Programm unter:
www.vdm-musikleben.de

Kontakt:
Verband deutscher Musikschulen e.V.
Projektbüro „Bündnisse für Bildung“
Tel. 0228. 95 70 6-91
buendnisse@musikschulen.de
www.vdm-musikleben.de
www.musikschulen.de

Sie haben Fragen zu den Fördermöglichkeiten?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Landesverband der Musikschulen in NRW
Börnestraße 10
40211 Düsseldorf
Tel. 0211.25 10 09
Fax: 0211.25 10 08
kontakt@lvdm-nrw.de

Aktuelle Antragsfristen

  • Projektförderung im Sparda-Musiknetzwerk:
    15. März 2025
    www.sparda-musiknetzwerk.de
  • Landesförderung: Profilbildende Musikschulaktivitäten
    31. März 2025 (Achtung, neuer Ausschreibungsturnus!)